Lokalnachrichten aus München-Laim und Umgebung
Fahrradführerscheine für 13.312 Münchner Schüler und Schülerinnen im Schuljahr 2015/16
Auch im abgelaufenen Schuljahr 2015/16 waren 29 Verkehrserzieher des Polizeipräsidiums München mit 11 Jugendverkehrsschulen im Stadtbereich und drei im Landkreis München eingesetzt und führten an allen 244 Grund-, Förder-, Privat- und muttersprachlichen Schulen die Radfahrausbildung in der 4. Jahrgangsstufe durch. Mit dieser Ausbildung werden die Kinder auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet. Die Polizeibeamten wurden von den Kindern schon sehnlichst erwartet und so mancher Erstklässler beobachtete mit Interesse und Bewunderung die Kinder der 4. Klassen, die mit den Fahrrädern auf dem Verkehrsparcours im Schulhof übten. 14.085 Schüler und Schülerinnen (Stadt 10.769, Land: 3.316) nahmen im vergangenen Schuljahr an der Schulung teil. Damit wurden 97,08 % aller ausbildungsfähigen Kinder erreicht. 13.312 Schüler und Schülerinnen, also 94,5 % (Stadt: 10.059, Land: 3.253), haben die theoretische und praktische Prüfung bestanden und sind somit stolze Besitzer des "Fahrradführerscheins".Ablauf und Inhalt der Radfahrausbildung in den 4. Klassen der Grundschulen und 5. Klassen der Förderschulen:
Die praktische Ausbildung in den Jugendverkehrsschulen umfasst, einschließlich der Prüfungseinheit, vier Übungseinheiten im Schonraum (i.d.R. Verkehrsparcours im Pausenhof) und eine Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr. Die Teilnahme an der Übungseinheit im "Realverkehr" setzt grundsätzlich das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrradprüfung voraus.
Schwerpunkte der praktischen Ausbildung sind das Wissen, Können und Verstehen der Vorfahrtsregel "rechts vor links", der Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen und Ampel, des Linksabbiegens, des Vorbeifahrens an Hindernissen und das Erkennen und Vermeiden des "Toten Winkels". Der "Tote Winkel" ist der Gefahrenbereich vor, seitlich und hinter einem Lkw, der vom Fahrer nicht mit den Fahrzeugspiegeln eingesehen werden kann.
Aber nicht nur die Praxis zählt. Parallel zu den Übungen wird mit der jeweiligen Lehrkraft eifrig die Theorie der Straßenverkehrsordnung gepaukt, die dann abschließend anhand eines Testbogens mit 20 Fragen geprüft wird.
Mit bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jedes Kind eine Urkunde, einen Prüfungsausweis für Radfahrer, einen Fahrradwimpel und einen Aufkleber mit dem Zertifikat "Geprüfter Radfahrer" ausgehändigt.
Mit dem "Radfahrführerschein" in der Tasche findet nun die Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung der Verkehrserzieher der Polizei und den Lehrkräften statt, dabei können die Kinder ihr Können umsetzen.
In kleinen Gruppen von drei bis fünf Schülern wird im näheren Schulbereich eine vorher festgelegte Strecke gefahren. Die Fahrt dauert ca. 20 Minuten pro Gruppe. Die Kinder fahren dabei mit ihren eigenen Fahrrädern, die vorher auf Verkehrssicherheit überprüft worden sind. Wie im Schulhof wird natürlich auch bei der Fahrt in der Verkehrswirklichkeit nur mit Helm gefahren. Die jungen Verkehrsteilnehmer verfügen jetzt nicht nur über ein grundsätzliches Regelwissen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sondern auch über eine "Kompetenzerfahrung", die sie befähigt, sich eigenverantwortlich und verkehrsgerecht zu verhalten.
Die Kinder bedürfen aber auch weiterhin der Unterstützung der Eltern und aller anderen erwachsenen Verkehrsteilnehmer. Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
- Seien Sie den Kindern stets ein positives Vorbild und festigen so das Vertrauen in das Erlernte.
- Beachten Sie immer die Verkehrsregeln, fahren Sie vorrauschauend defensiv und tragen Sie beim Radfahren zu ihrer eigenen Sicherheit einen geeigneten und passenden Fahrradhelm!
Der 2015/2016 weiterhin stark wachsende Fahrradverkehr aller Altersgruppen forderte im Jahr 2015 im Bereich des Polizeipräsidiums München mit fünf getöteten und 2.659 verletzten Radfahrern viele tragische Einzelschicksale*. Das Einhalten der Verkehrsregeln und ein vorausschauendes Fahren sind unabdingbar für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zudem kann die Benutzung eines Fahrradhelms schwere Kopfverletzungen verhindern.
Sind Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt, unterliegen sie einem deutlich höheren Risiko verletzt oder getötet zu werden. Alle fünf getöteten Radfahrer trugen keinen Fahrradhelm. In zwei dieser Fälle erlagen die Radfahrer an den Folgen ihrer Kopfverletzungen.
*Quelle: Verkehrsbericht 2015, Polizeipräsidium München
Eingetragen am 05.08.2016
Quelle: Polizeipräsidium München
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