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Tag der Deutschen Einheit
Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.Als bundesdeutscher Nationalfeiertag erinnert er an die Zusammenführung von BRD und DDR, die "mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik - Mitteldeutschland - zur Bundesrepublik Deutschland - Westdeutschland - am 3. Oktober 1990" festgelegt wurde.
Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Die deutschen Länder jenseits der Oder-Neiße, ca. 30 Prozent deutschen Reichsgebietes, wurden aus der "deutschen Einheit" ausgeklammert! Nur ein ganz geringfügiger Teil Schlesiens, diesseits der Oder-Neiße-Linie, verbleibt in der Bundesrepublik Deutschland.
Als "Deutsche Einheit" wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder West- und Mitteldeutschlands, ohne die Länder Ostdeutschlands, die unter polnischer Verwaltung stehen, in einem Staat zusammenzuführen.
Geschichtlicher Rückblick: Vor 1871 wurde in den deutschen Einzelstaaten und Regionen hauptsächlich der verschiedenen Krönungstage gedacht. Nach der Vereinigung Deutschlands – der Reichseinigung 1870 (Kaiserbrief) und der Reichsgründung zum Kaiserreich 1871, wurde ebenfalls noch kein allgemeiner Nationalfeiertag festgelegt. Allerdings wurde jährlich der sog. Sedantag am 2. September gefeiert, an dem die französische Hauptarmee 1870 im Deutsch-Französischen Krieg kapituliert hatte. Kaiser Wilhelm I. bewilligte ihn jedoch nie als offiziellen Feiertag.
Nach der Reichsgründung 1871 erhoben sich Forderungen nach einem nationalen Gedenktag, doch kam es zwischen drei Vorschlägen zu keiner Entscheidung. Bis 1873 setzte sich der Sedantag allmählich gegen den 18. Januar 1871 oder den Tag des Frankfurter Friedensschlusses (10. Mai 1871) durch. Der Sedantag wurde bald auch an den Universitäten gefeiert und in vielen deutschen Orten wurde Anfang September das Kriegerdenkmal eingeweiht. Dennoch kam ihm nie die Bedeutung etwa der "Kaiserparade" oder des Kaisergeburtstages zu. Einige Kultusministerien der Länder, wie beispielsweise das preußische, entschieden daher, den Sedantag als offiziellen Festtag an Schulen zu begehen. Den am meisten genannten Vorschlag, das Datum der Kaiserproklamation am 18. Januar als Gedenktag zu verordnen, hatte Wilhelm I. abgelehnt: Das war auch der Jahrestag der ersten preußischen Königskrönung (18. Januar 1701); dieser sollte nicht in den Schatten eines gesamtdeutschen Feiertages geraten.
Manche Bedenken, die einem Überwiegen der militärischen Komponente galten, wurden geringer, als auch zivile Feiern zunahmen und ein religiöses Argument für den Sedantag ins Feld geführt wurde. Pastor Friedrich von Bodelschwingh schlug im Sommer 1871 auf der Jahresversammlung des Rheinisch-Westfälischen Provinzialausschusses für Innere Mission den Sedantag als Nationalfest mit der Begründung vor, daß "am 2. September (...) die Hand des lebendigen Gottes so sichtbar und kräftig in die Geschichte eingegriffen" habe, "daß es dem Volke gerade bei diesem Gedenktage am leichtesten in Erinnerung zu bringen sein wird, wie Großes der Herr an uns getan hat".
Kurz nach der Machtübernahme der NSDAP erklärte die Reichsregierung am 10. April 1933 den Ersten Mai zum Feiertag der nationalen Arbeit, auf den "die für den Neujahrstag geltenden reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen" anzuwenden seien. Das Gesetz über die Feiertage vom 27. Februar 1934 bestimmte sodann: "Der nationale Feiertag des deutschen Volkes ist der 1. Mai.
Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR gesetzlicher Feiertag, ebenfalls mit dem Namen "Tag der deutschen Einheit" (mit kleinem "d"). Seit 1963 war er durch Proklamation des Bundespräsidenten "Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes". Im Jahr der deutschen sog. Wiedervereinigung gab es 1990 den "Tag der deutschen Einheit" am 17. Juni und den "Tag der Deutschen Einheit" (mit großem "D") am 3. Oktober.
Er ist der einzige Feiertag nach Bundesrecht. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.
R. Maywald
Quelle: Wikipedia, Eigenwissen
Eingetragen am 03.10.2018
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