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Mietspiegel 2025 liegt vor

Der Quadratmeterpreis für Bestandsmieten liegt beim Mietspiegel 2025 durchschnittlich bei 14,47 Euro (2023: 13,72 Euro; 2021: 11,31 Euro; 2019: 10,97 Euro), der von Neuvermietungen bei 17,06 Euro (2023: 16,07 Euro; 2021: 13,90 Euro; 2019: 13,48 Euro).
Am 20. März wird der Mietspiegel im Sozialausschuss des Stadtrats beschlossen und anschließend veröffentlicht.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Mieten – wegen unzureichender bundespolitischer Regelungen – ansteigen und weiter steigen werden. Die neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass wir endlich eine echte Reform des Mietspiegels bekommen, sodass alle Wohnungen, auch öffentlich geförderte und alle Bestandswohnungen, in die Erhebung mit einfließen können. Außerdem brauchen wir endlich eine zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage und eine Verlängerung der Mietpreisbremse, sowie die Abschaffung der Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse.“
Der Mietspiegel gilt für die rund 500.000 frei finanzierten Wohnungen in München. Berücksichtigt wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten, die im Zeitraum Februar 2018 bis Januar 2024 neu vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel ist eine Orientierung für Vermieter und Mieter über die durchschnittliche Miethöhe in der Landeshauptstadt. Mithilfe des Mietspiegels können Vermieter*innen Mieterhöhungen begründen beziehungsweise Mieter*innen Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht sich im derzeit gültigen Mietspiegel immer auf einen konkreten Einzelfall. Hierzu werden in einem mehrstufigen Verfahren zahlreiche Faktoren wie beispielsweise Wohnlage, Baujahr oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung herangezogen. Daher kommt es häufig zu einer Abweichung vom oben genannten Durchschnittsquadratmeterpreis.
Die Daten für den Mietspiegel 2025 wurden nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen von der Kantar GmbH, München in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität (Professor Dr. Göran Kauermann) erhoben und ausgewertet. Die Daten- sammlung basiert auf repräsentativen Umfragen unter Münchner Haushalten im letzten Jahr.
Durch die mit der Mietspiegelreform neu eingeführte Auskunftspflicht konnten die Rücklaufquoten deutlich gesteigert werden. (Mieter*innen: 68 Prozent, Vermieter*innen: 82 Prozent; zum Vergleich 2023: Mieter*innen: 24 Prozent, Vermieter*innen: 38 Prozent)
Eingetragen am 12.03.2025
Quelle: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
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