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Neuer Mietspiegel ab sofort erhältlich
Der Sozialausschuss des Stadtrates hat mit heutigem Beschluss den Mietspiegel für München 2025 veröffentlicht. Der Beschluss bedarf noch der Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrats am 26. März. Den neuen Mietspiegel gibt es ab sofort kostenlos in der Stadt-Information im Rathaus. Er kann außerdem im Amt für Wohnen und Migration telefonisch unter 233-40200 bestellt werden. Online ist der Mietspiegel wie gewohnt unter www.mietspiegel-muenchen.de zu finden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht wieder ein aktueller Onlinerechner zur Verfügung.Nach dem Mietspiegel für München 2025 liegt die durchschnittliche orts-übliche Nettomiete aktuell bei 15,38 Euro pro Quadratmeter. (2023: 14,58 Euro; 2021: 12,05 Euro; 2019: 11,69 Euro). Damit beträgt die Steigerung der durchschnittlichen Miete 5,5 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2023.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es ist seit Jahren klar, dass die Mieten in München – wegen unzureichender bundespolitischer Regelungen – immer weiter steigen werden. Wir brauchen dringend eine Mietspiegelreform, nach der alle Mieten in den Mietspiegel einfließen dürfen – die allerdings in erster Linie eine Symptombekämpfung wäre. Noch wichtiger wäre, dass wir endlich die Ursachen des Mietpreisanstiegs bekämpfen. Die neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse verlängert und die Ausnahmereglungen gestrichen werden, dass die Modernisierungsumlage zeitlich begrenzt wird und die Regelungen zu überhöhten Mieten und Mietwucher so angepasst werden, dass Mieter*innen sich auch tatsächlich dagegen wehren können.“
Der Mietspiegel ist eine Orientierung für Vermieter*innen und Mieter*innen über die durchschnittliche Miethöhe in der Landeshauptstadt. Mit Hilfe des Mietspiegels können Vermieter*innen Mieterhöhungen begründen beziehungsweise Mieter*innen Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Der Mietspiegel gilt für die rund 500.000 frei finanzierten Wohnungen in München.
Die Daten für den Mietspiegel 2025 wurden nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen von der Kantar GmbH, München, in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität (Professor Dr. Göran Kauermann) erhoben und ausgewertet. Die Datensammlung basiert auf repräsentativen Umfragen unter Münchner Haushalten im letzten Jahr. Berücksichtigt wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Mieten, die im Zeitraum Februar 2018 bis Januar 2024 neu vereinbart oder geändert worden sind.
Durch die mit der Mietspiegelreform neu eingeführte Auskunftspflicht konnten die Rücklaufquoten deutlich gesteigert werden (Mieter*innen: 68 Prozent, Vermieter*innen: 82 Prozent; zum Vergleich 2023: Mieter*innen 24 Prozent, Vermieter*innen: 38 Prozent).
Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht sich im derzeit gültigen Mietspiegel immer auf einen konkreten Einzelfall. Hierzu werden in einem mehrstufigen Verfahren zahlreiche Faktoren wie beispielsweise Wohnlage, Baujahr oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung herangezogen. Daher kommt es häufig zu einer Abweichung vom oben genannten Durchschnittsquadratmeterpreis.
Eingetragen am 20.03.2025
Quelle: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
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