Lokalnachrichten aus München-Laim und Umgebung
Festnahme eines Tatverdächtigen nach einer sexuellen Belästigung
Laim: Am Mittwoch, 21.10.2026, zwischen 03:30 Uhr und 04:00 Uhr, befand sich eine 21-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in München, in einer Trambahn der Linie N19. Dort wurde sie von einem 22-Jährigen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz in Deutschland angesprochen.Nach einem anfänglichen kurzen Gespräch wollte die 21-Jährige den Kontakt zu dem 22-Jährigen abbrechen. Daraufhin begann er sie oberhalb der Kleidung am Oberschenkel zu berühren. Trotz mehrmaliger Aufforderung, die zu unterlassen, lies der 22-Jährige nicht von ihr ab.
Daraufhin wendete sich die 21-Jährige an den Trambahnfahrer und machte ihn auf die Situation aufmerksam. Der Trambahnfahrer erlaubte der 21-Jährigen, in die Führerkabine einzutreten, um so der Situation zu entkommen. Anschließend wählte er den Polizeinotruf 110.
Die verständigte Polizeistreife konnte den 22-Jährigen Tatverdächtigen noch in der Trambahn festnehmen
Er wurde wegen sexueller Belästigung angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Kommissariat 15.
Hinweis der Münchner Polizei:
Die gemeinsame Informationskampagne „Sicher unterwegs“, welche durch das Polizeipräsidium München, die MVG-München, die Deutsche Bahn und die Bundespolizei München ins Leben gerufen wurde, dient dazu, das subjektive Sicherheitsempfinden im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel zu steigern.
Wenn man im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs Opfer oder Zeuge einer Straftat wird, oder sonstige verdächtige Beobachtungen macht, ermutigen die Akteure dazu, Hilfe zu holen. In allen U- und S-Bahnen gibt es Sprechstellen, über die die Lokführer informiert werden können. An den Bahnsteigen befinden sich Notrufsäulen, über die man mit den Leitstellen der Verkehrsunternehmen verbunden wird und durch den Polizeinotruf 110 erhält man ebenso schnell Hilfe. Im Schnitt sind bei dringenden Einsätzen die ersten Polizeikräfte innerhalb von vier Minuten vor Ort.
Auch wenn keine Sicherheitskräfte anwesend sind, so zeigen immer wieder Personen Zivilcourage, indem sie Hilfe rufen, sich als Zeugen zur Verfügung stellen oder selbst in Situationen einschreiten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Eingetragen am 22.10.2026
Quelle: Polizeipräsidium München
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